Bei vielen Ausdrücken herrscht im Deutschen Unsicherheit über die richtige Rechtschreibung. Auch die Groß- und Kleinschreibung stellt hierbei eine regelmäßige Fehlerquelle dar. Bei dem Ausdruck „zu Zweit/zu zweit“ stellt sich auch häufig die Frage, ob die Begriffe groß- oder kleingeschrieben werden müssen. Im Folgenden wird die richtige Schreibweise anhand von Beispielen erklärt.
Die richtige Schreibweise von „zu zweit“
Das Wort „zu“ kann als Präposition, Konjunktion oder Adverb agieren, wobei all diese Wortarten kleingeschrieben werden. In dem Ausdruck „zu zweit“ tritt „zu“ als Präposition auf und muss kleingeschrieben werden.
Das Numerale „zweit“ wird in dem Ausdruck ebenfalls kleingeschrieben. Zwar können Numerale auch in einigen Fällen großgeschrieben werden, jedoch gilt dies hierbei nicht.
Somit muss der Ausdruck immer als „zu zweit“ kleingeschrieben werden geschrieben.
Richtige Schreibweise
zu zweit
Falsche Schreibweise
zu Zweit
Die richtige Schreibweise lautet „zu zweit“, wobei beide Begriffe kleingeschrieben werden müssen. Einzige Ausnahme stellt der Satzanfang dar, wobei hier „Zu“ großgeschrieben wird.
Die Bedeutung des Ausdrucks ist dabei, dass zwei Personen agieren. Daher wird der Ausdruck wie „allein“ oder „zu dritt“ verwendet, da diese Begriffe bedeutungsverwandt sind, jedoch eine andere Anzahl beschreibt.
Sonderfall: „Zum Zweiten“
Obwohl sich bei den Ausdrücken „zu zweit“ und „zum Zweiten“an der Schreibweise nur wenig ändert, verändern sich die Regeln der Groß- und Kleinschreibung.
Da „zum“ eine Verschmelzung von „zu“ und „dem“ darstellt, muss „Zweiten“ bei „zum Zweiten“ großgeschrieben werden. Dies resultiert aus dem Vorhandensein des Artikels „dem“.
Auch die Bedeutung der beiden Ausdrücke unterscheidet sich, denn mit „zum Zweiten“ wird eine Abfolge oder Reihenfolge und keine Anzahl beschrieben.
Häufig gestellte Fragen
Nein, der Ausdruck „zu zweit“ muss kleingeschrieben werden.
Die richtige Schreibweise für den Ausdruck lautet „zu zweit“. Der Ausdruck muss kleingeschrieben werden.
Der Ausdruck „zu zweit“ drückt aus, dass zwei Personen beteiligt sind und im Regelfall zusammen agieren.