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Die richtige Groß- und Kleinschreibung ist für Studierende enorm wichtig, da sie für eine einfache Lesbarkeit und Verständlichkeit sorgt. Eine fehlerfreie Rechtschreibung vermittelt Professionalität und gewährleistet grundlegende akademische Standards. Dazu gehört auch die richtige Groß- und Kleinschreibung von „recht haben“. Die richtige Schreibweise wird im Folgenden anhand von Beispielen erklärt.
Die richtige Schreibweise von „recht haben“
Bei der Formulierung „Recht/recht haben“ wird „recht“ kleingeschrieben, wenn es als Adjektiv verstanden wird. In einigen Fällen kann „Recht“ auch großgeschrieben werden, wenn es als Substantiv angesehen wird. Abhängig ist die Option der Großschreibung von der Position des Ausdrucks und der Verbindung mit anderen Wörtern.
Die Phrase „recht/Recht haben“ sagt im Allgemeinen aus, dass jemand im Recht ist oder richtig liegt.
Richtige Schreibweise
recht haben
Recht haben
Falsche Schreibweise
keine
Die empfohlene Schreibweise von „Recht/recht haben“ lautet „recht haben“, allerdings ist die Großschreibung „Recht haben“ als alternative Schreibweise möglich. Die Großschreibung des Wortes „recht“ ist nicht zulässig, wenn eindeutig feststeht, dass es sich dabei um ein Adjektiv handelt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn „recht“ durch die Wörter „ganz“, „sehr“ oder „völlig“ verstärkt werden kann.
Merke: Die empfohlene Schreibweise lautet „recht haben“, da die Kleinschreibung des Ausdrucks immer richtig ist. Die Verwendung der großgeschriebenen Variante „Recht haben“ ist nur in Fällen richtig, wenn „Recht“ als Substantiv“ interpretiert werden kann.
Nachfolgend veranschaulichen die Beispielsätze die Regelung nochmals konkreter.
Häufig gestellte Fragen
Bei dem Ausdruck „recht haben“ wird das Adjektiv „recht“ im Normalfall kleingeschrieben.
Die richtige und empfohlene Schreibweise ist „recht haben“. Jegliche anderen Schreibweisen sind mit einzelnen Ausnahmefällen inkorrekt.