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Die korrekte Schreibweise des Ausdrucks „zu guter Letzt“ ist ein häufig auftretendes Thema in der deutschen Rechtschreibung. Besonders die Frage der Getrennt- oder Zusammenschreibung wird oft diskutiert. Der Ausdruck „zu guter Letzt“, für den es Synonyme wie „schließlich“, „zuletzt“ oder „letztendlich“ gibt, hat nur eine korrekte Schreibweise. Diese soll im Folgenden näher beleuchtet werden.
Die richtige Schreibweise von „zu guter Letzt“
Der Ausdruck „zu guter Letzt“ besteht aus drei Bestandteilen:
- der Präposition „zu“
- dem Adjektiv „guter“
- dem Substantiv „Letzt“
Somit setzt sich der Begriff aus drei Worten zusammen, die jeweils drei verschiedenen Wortarten entstammen. Der Ausdruck bedeutet so viel wie, „ganz zum Schluss“, „schließlich“, „zuletzt“ oder „letztendlich“.
Richtige Schreibweise
zu guter Letzt
Falsche Schreibweise
zuguterletzt
Die richtige Schreibweise ist „zu guter Letzt“. Nur die Getrenntschreibung ist richtig, während die Zusammenschreibung „zuguterletzt“ einen Rechtschreibfehler darstellt.
Häufig gestellte Fragen
Der Ausdruck „zu guter Letzt“ wird getrennt geschrieben.
In der Regel wird „zu guter Letzt“ immer getrennt geschrieben, es sei denn, es handelt sich um eine besondere stilistische Absicht, bei der die Wörter bewusst zusammengezogen werden.
Es bedeutet, dass etwas am Ende oder zuletzt geschieht. Zum Beispiel: „Zu guter Letzt möchte ich mich bei allen bedanken, die an diesem Projekt mitgewirkt haben.“