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Es gibt Begriffe in der deutschen Rechtssprache, die in der Alltagssprache selten verwendet werden, weshalb die korrekte Rechtschreibung dieser Begriffe nicht allen bekannt ist. Zu diesen Begriffen gehört auch „entgeltlich/entgeldlich“. Dieser Begriff bedeutet, dass für eine Leistung oder ein Gut eine Gegenleistung gefordert wird. Aufgrund der Bedeutung sind sich viele unsicher, welche Schreibweise nun korrekt ist.
Die richtige Schreibweise von „entgeltlich“
Die richtige Schreibweise von „entgeltlich/entgeldlich“ ist die mit einem zweiten „t“, da sich das Adjektiv vom Verb „entgelten“ ableitet. Das Adjektiv bezeichnet Transaktionen, bei denen Güter oder Dienstleistungen gegen Bezahlung oder andere Gegenleistungen ausgetauscht werden.
Richtige Schreibweise
entgeltlich
Falsche Schreibweise
entgeldlich
endgeldlich
Da das Adjektiv „entgeltlich“ vom Verb „entgelten“ abgeleitet wird, ist nur die Schreibweise mit zwei „t’s“ korrekt. Alle anderen Schreibweisen mit einem oder zwei „d’s“ sind falsch, denn trotz der geldlichen Bedeutung des Adjektivs stammt das Wort nicht, wie viele annehmen, vom Subjektiv „Geld“ ab.
Erklärung der richtigen Schreibweise
Wie bereits zuvor angemerkt, leitet sich „entgeltlich“ von dem Verb „entgelten“ ab, wodurch sich die richtige Schreibweise der beiden Bestandteile „ent-“ und „-geltlich“ ergibt.
Die Vorsilbe „ent-“ hat keinen Bezug zu dem Begriff „Ende“ und leitet sich nicht von diesem ab. Die Vorsilbe verfügt über eine ähnliche Bedeutung wie „ab-“ oder „aus-“ und wird auch in weiteren Begriffen wie „entdecken“ oder „entkommen“ verwendet.
Verwechslungsgefahr besteht mit der Vorsilbe „end-“, die von dem Begriff „Ende“ abgeleitet und für Begriffe verwendet wird, die einen kontextuellen Zusammenhang zu „Ende“ haben (z. B.: Endspiel, Endegegner usw.). In dem Fall von „entgeltlich“ besteht kein Zusammenhang zu „Ende“, wodurch die Vorsilbe „ent-“ korrekt ist.
Der zweite Teil des Wortes leitet sich von dem Verb „gelten“ ab, nicht von dem Nomen „Geld“. „Gelten“ bedeutet so viel wie „wert sein“ oder „gültig sein“ und verfügt über keine direkte monetäre Bedeutung, ebenso wie der Begriff „entgeltlich“. Somit ist hierbei die Schreibweise „-geltlich“ immer korrekt.
Merke: Der Begriff „entgeltlich“ setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- „ent-“: Vorsilbe
- „-geltlich“: Abgeleitet von dem Verb „gelten“
Somit ergibt sich die richtige Schreibweise: E-N-T-G-E-L-T-L-I-C-H
Häufig gestellte Fragen
Das Adjektiv „entgeltlich“ bedeutet, dass man für etwas Materielles oder eine Dienstleistung mit Geld oder anderen Gegenleistungen bezahlt.
Das Adverb „entgeltlich“ stammt vom Verb „entgelten“ ab, weshalb es mit zwei „t“ geschrieben wird: E-N-T-G-E-L-T-L-I-C-H